Julsy87
Hallo. Mein Mann hat 2 Töchter. Diese leben bei ihrer Mutter. Mein Mann zahlt den vom Jugendamt festgelegten Unterhalt. Nun möchte das Jugendamt Angaben zu meiner Person. Also Arbeitgeber und monatliches Einkommen. Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet meine Angaben abzugeben? Vielen Dank.
Hallo, ja, da rein theoretisch Ihr Mann Ihnen gegenüber Unterhaltsansprüche haben könnte. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, musste ich auch immer als seine Kinder noch bei der Ex lebten. Es geht darum, dass Du ja so viel verdienen könntest, dass Du ihm zu fiktivem Unterhalt verpflichtest wärest. Das erhöht dann rechnerisch sein Einkommen.
desireekk
Leistet der KV Mindestunterhalt? Dann muss nichts angegeben werden. Nur wenn der KV allein nicht voll leistungsfähig ist bist du ggf. ebenfalls in der mittelbaren Unterhaltspflicht. Gruß D
Julsy87
Wenn ich nun aber mehr Geld als mein Mann verdiene hat er mir gegenüber keine Unterhaltspflicht. Muss ich es dann auch angeben?
malini
Wenn du mehr verdienst, kann es sein, dass du ihm (fiktiven) Unterhalt zahlen musst, sodass er den Verpflichtungen seinen Kindern gegenüber nachkommen kann und ggf. mehr Unterhalt zahlen kann. Also ja.
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