Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich als Vater Unterhalt zahlen?

Frage: Muss ich als Vater Unterhalt zahlen?

Juni78

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Hallo, ich war bisher Referendar und damit Beamter auf Widerruf. Daher habe ich mein Gehalt immer im Voraus erhalten. Mein letzter Gehaltseingang war Ende Dezember für den Januar. Daher habe ich meinen Kindesunterhalt für Januar regulär an die Mutter überwiesen. Nun bin zum 01.02. in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. (Grund: Abgeschlossenes Referendariat) Daher habe ich Ende Januar kein Gehalt bekommen, da dieses nun rückwirkend gezahlt wird. Mein neues Gehalt, von dem ich nun im März leben, kam Ende Februar. Davon habe ich den Unterhalt für März rechtmäßig gezahlt. Die Mutter und das Jugendamt fordern nun auch einen Unterhalt in voller Höhe für den Monat Februar, in dem ich kein Gehalt bezogen habe. Kann das wirklich rechtens sein? Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider werden beim Jugendamt zahlende Väter nicht beraten. Beste Grüße Juni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum schreiben Sie, dass sie im Februar kein Gehalt bezogen haben? Es kam doch nur Ende des Monats. Selbst verständlich müssen Sie für den Monat Unterhalt bezahlen. Liebe Grüße NB


User-1753445573

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Du hast doch für Februar Gehalt bekommen, halt erst Ende des Monats. Das musst du dir halt dann anders einteilen oder auf das Sparbuch zugreifen. Hatte das auch schon mal so eine Verschiebung der Gehaltszahlung. Ist unangenehm, aber kommt ja nicht von heute auf morgen.


Mitglied inaktiv

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Ähm, du hast doch, wenn ich das recht verstehe durchgängig gearbeitet. Du hast im Januar gearbeitet, da kam dein Gehalt vorher. Und du hast im Februar gearbeitet, da kam das Gehalt eben Ende des Monats. Aber du hast Gehalt bekommen. Dass sich die Auszahlung ändert wußtest du doch sicher vorher und hättest entsprechend was zurücklegen können. Oder mal provokant gefragt... Was kann dein Kind dafür, wann dein AG dir Gehalt zahlt? LG Lilly


jeromes_mama1

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Guten Morgen, selbstverständlich musst du den Unterhalt von Februar bezahlen. Du hast durchgängig gearbeitet und dein Gehalt bezogen, nur eben etwas Zeitversetzt. Ich nehme an, du hast ja auch nicht aufgehört Miete und Strom zu zahlen, oder? ;) Viele Grüße


desireekk

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Einem ehemaligen Referendar empfehle ich einen Blick in das Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html Unerheblich hierbei ist wann DIR Dein Einkommen zugegangen ist. Zudem sagt die Rechtsprechung auch, dass kurzfristige Unterbrechungen des Einkommens überbrückt werden müssen und KEINE Rechtfertigung zur Nichtzahlung des Unterhalts ist. Gruß D


Tini_79

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Davon abgesehen, dass die anderen recht haben und du von deinem Februargehalt selbstverständlich auch für Februar (nach)zahlen musst, ist es schon traurig zu lesen, dass sich ein scheinbar gebildeter Mann vor einer einzigen Unterhaltszahlung drücken möchte. Meinst du, dein Kind hat im Februar nichts gegessen usw.?


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