Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich 1 Woche arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss ich 1 Woche arbeiten?

auenal

Hallo Frau Bader, ich bin von Kind1 noch bis 08.12.2012 in elternzeit, der vorauss.geburtstermin für Kind2 ist am 28.01.2013. Mutterschutz beginnt am 17.12.2012, dann müsste ich genau 1 Woche arbeiten gehen. Könnte ich meine Elternezit von Kind1 auch um eine Woche verlängern? Es wäre ziemlich schwachsinnig nach zwei Jahren für eine Woche arbeiten zu gehen....und ich habe meinem AG noch nichts von der zweiten Schwangerschaft erzählt, hätte ich das schriftlich mitteilien müssen? (bin jetzt 16.ssw). Vielen Dank!


Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

Ihnen steht dann doch für Dezember - mindestens Februar Urlaub zu, dann würden Sie auch bezahlt werden. Die EZ um eine Woche zu verlängern geht aber auch, aber damit verzichten Sie auf den Rest des Jahres und können diese nicht mehr nehmen.


Lina_100

Ihnen steht dann doch für Dezember - mindestens Februar Urlaub zu, dann würden Sie auch bezahlt werden. Die EZ um eine Woche zu verlängern geht aber auch, aber damit verzichten Sie auf den Rest des Jahres und können diese nicht mehr nehmen.


SumSum076

Ja, du kannst problemlos um 1 Woche (bitte nur bis zum 16.12.12) verlängern. Du verzichtest damit auch nicht auf den Rest des letzten Jahres Elternzeit. Aber ich würde die Woche mit Urlaub überbrücken. Für die Woche bekommst du nämlich dein Vollzeitgehalt. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

Was sich wiederum minimal gut aufs Elterngeld auswirkt :-) Einarbeitung für eine Woche ist echt Blödsinn. Eine Freundin wurde bezahlt freigestellt, die musste ihren Urlaub gar nicht verwenden. So Chefs sind aber eher die Ausnahme.


Lina_100

Das ist so nicht richtig. Nimmt sie die eine Woche EZ wäre es nur noch mit Zustimmung des AG möglich den Rest zu nehmen. Vorgesehen ist nur die EZ in zwei Zeitabschnitten zu nehmen. Damit ist der Vorteil der urspruenglichen 2 Jahre weg und welcher AG bei Verstand stimmt dann - besonders nach dem 3. Geburtstag - zu?


SumSum076

Nimmt sie die eine Woche direkt im Anschluss an die 2 Jahre, dann zählen die zusammen als 1 Abschnitt. Siehe zB Seite 65, unten, in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit": "Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in bis zu zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Um einen neuen Zeitabschnitt handelt es sich nur, wenn nach dem ersten bzw. vorhergehenden Zeitraum der Elternzeit sich zunächst ein Zeitraum anschließt, in dem der Elternteil sich nicht in Elternzeit befindet, also das bisherige Arbeitsverhältnis wieder voll auflebt." Sie hätte dann also noch einen Abschnitt "frei". Natürlich bräuchte sie die Zustimmung des AG, wenn sie die restlichen 11 Monate und 3 Wochen EZ nach dem 3. Geburtstag nehmen wollte. Gruß Sabine


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