Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, kurz zu meiner person, bin 20 jahre alt habe eine 15 monate alte tochter. Der KV und ich sind nicht verheiratet gewesen oder lange zusammen gewesen. Meine frage ist nun diese, er zahlt monatlich 197 € unterhalt. nun sagte mir das jugendamt das ich für mich auch uunterhalt geltend machen kann. stimmt das und wie mache ich das? sage ich ihm er muss für mich auch zahlen oder soll ich das lieber über einen anwalt laufen lassen mit gericht etc. er verdient nicht schlecht. wie hoc wäre dann der unterhalt für mich?? kann ja nicht arbeiten gehen oä. beziehe momenntan ALG2. ich hoffe sie können mir helfen. LG Sandra mir Fiona
Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi sandra, für dich ist der KV genauso unterhaltsverpflichtet wie für eine Ehefrau mit dem kleinen Unterscheid, dass er dir nur bis zum Ende des 3. lebensjahres eures Kindes zahlen muss, es sei denn es gibt wichtige gesundheitliche Gründe, dass euer Kind mit 3 nicht in den KiGa kann und somit eine Pflege zH sicherzustellen ist und du nicht arbeiten gehen kannst. Ich habe das alles auch gerade hinter mir und im Dezember war nach langem hin und her endlich die Gerichtsverhandlung und heute habe ich endlich Nachricht bekommen, dass er mir Unterhalt zahlen muss. Wie hoch dieser Unterhalt ist, liegt natürlich an der Höhe seines Netto-Einkommens. Abziehen wird man wahrscheinlich wie bei mir von seinem Lohn einen Höchstsatz an Selbstbehalt (bei mir war es 1000 Euro), wenn es zutreffend ist Unterhalt für Kinder oder Exfrauen( bei mir 192 Euro für meinen Sohn und 249 Euro für seinen Sohn aus erster Ehe)und unter Umständen vielleicht noch laufende Kredite. Ich würde mir an deiner Stelle sofort einen Anwalt nehmen und die Forderung rechtwirksam stellen, denn man muss nachweisen, ab wann der KV vom Unterhalt unterichtet wurde. Bei mir wurde es jetzt rückwirkend bis März genehmigt, da wir dort dann einen gerichtsvollzieher mit der Übergabe des Schreibens beauftragt haben, da er Einschreiben nie von der Post abgeholt hat. Wenn du Glück hast geht es über eine gütliche Einigung über die Höhe des Unterhalts, was bei mir leider nicht geklappt hat, da er all seine Kosten abziehen wollte, sogar Kosten für seine jetzige Freundin *g*, die noch nichtmal bei ihm wohnt. Ich würde dir jedenfalls zu einem Anwalt raten. Falls er vielleicht doch bereit ist sich mit dir so zu einigen, würde ich auf jeden Fall eine urkunde (vielleicht ist das sogar über das JA möglich) erstellen lassen, dass du abgesichert bist, falls er auf einmal doch nicht mehr zahlen möchte. Du kannst dich gern über mail melden, falls du mehr wissen möchtest. LG und viel Glück
Mitglied inaktiv
vielen dank frau bader sie haben mir sehr geholfen und peili du auch. werde morgen zu einem anwalt gehen!
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