emilie.d.
Seh geehrte Frau Bader, auf Sommerfesten bringen Eltern in Kigas und Schulen ja regelmäßig Kuchen mit. Manchmal wird dieser auch verkauft bzw. gegen ein Spende abgegeben. Daneben gibt es zahlreiche Kirchenbasare, Kuchenbasare von der Kolping Familie, Kuchenverkauf an Schulen, bei denen Privatpersonen die Kuchen spenden und die dann auf den entsprechenden Veranstaltungen verkauft werden. Hier im Landkreis werden keine Zutatenlisten beigelegt. Müsste hier eigentlich die LMIV eingehalten werden oder gilt dies ausdrücklich für den klassischen Kuchenbasar nicht? Ich habe dazu folgenden Link des Bundesministerums gefunden: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Flyer-Poster/Flyer-LM-Kennzeichnung.html Kann man sich darauf verlassen oder muss man im Zweifel bei dem zuständigen Landratsamt nachfragen, ob nun eine Zutatenliste mitgeliefert werden muss oder nicht, damit man nicht doch eine Ordnungswidrigkeit begeht? Und wie ist die Situation, wenn man den Kuchen lediglich auf einem Laternenumzug verzehrt, aber nicht verkauft?
Hallo, ich habe schon zahlreiche Kuchen, Muffins etc. für eben solche Veranstaltungen gebacken - und habe noch nie gehört, dass man eine solche Liste beifügen muss. Hier darf man nur nicht rohe Eier (also die roh bleiben wie zB als Eischnee) verarbeiten. Klar können Sie beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen. Liebe Grüße NB
peekaboo
Waren mitbringen. Selber gebackenes ging gar nicht :o( LG Peeka
bellis123
@peekaboo Die rechtliche Situation in den USA tut hier doch nichts zur Sache! Zur Frage: Die besagte EU-Verordnung betrifft ausdrücklich NICHT den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln von privat, wie es bei wohltätigen Kuchenbasaren der Fall ist. https://www.presseportal.de/pm/35368/2866654
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