Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss AG einverstanden sein?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss AG einverstanden sein?

Jessi86

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Hallo,, ich habe 2 Jahre EZ beantragt, Ende September endet das erste Jahr. Nun möchte ich im 2. Jahr auf Minijobs-Basis arbeiten. Soweit alles gut, mein Chef war auch einverstanden. Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner neuen Kollegin, die mir erzählen wollte, dass sie erstmal abklären müsse, ob ich darauf überhaupt Anspruch hätte. Außerdem wollten sie, dass ich jeden Tag 2 Stunden arbeite, ich kann aber nur einen vollen Tag die Woche. Steht es mir zu auf Minijob-Basis zu arbeiten oder kann mein Chef das ablehnen? Muss ich mich an vorgeschriebene Zeiten bzw. daran halten jeden Tag zu kommen oder kann ich darauf bestehen einen vollen Tag zu kommen? Vielen Dank im Voraus und LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


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