kleine fee 87
Guten Morgen- ich habe einfach mal meine Fragen kopiert. Habe diese schon im Schwangerschaftsforum gestellt und die Mädels haben mir geraten mich hier zu melden. Hallo liebe "bald Mamis", kennt ihr euch mit dem Mutterschutzgesetz aus? Ich bin in einer Teilzeitanstellung in einem Hotel (Spa Bereich) als Masseurin und Kosmetikerin. Und dann bin ich auch Selbstständig.Habe ein kleines Kosmetik und Wellnessstudio-aber darum gehts nicht. Im Hotel arbeite ich in der Regel immer Freitag und Samstag 9-20Uhr, oder auch mal 7-18Uhr. Nun steht in dem Gesetz drinn, dass man nur 8 1/2 Stunden pro Tag arbeiten darf. Das muss ich wohl meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn die das nicht von alleine korrigieren? Und wie ist das mit der Bezahlung? Bekomme ich trotzdem meine 20Stunden bezahlt oder dann nur noch 16Stunden? Danke schon einmal für eure offenen Ohren und hoffentlich zahlreichen Antworten. Liebe Grüße und eine schöne Kugelzeit Die kleine fee 87
Hallo, 1. 80 Std in der Doppelwoche - da bleiben Sie ja drunter 2. Bis 20 Uhr dürfen Sie auch arbeiten 3. Klären Sie mit Ihrem FA/ dem Gewerbeaufsichstamt die Frage, ob die körperliche Anstrengung der Massage eine Gefahr darstellen kann. Liebe Grüße NB
allmountain
Da steht ja auch "oder 80 Stunden in der Doppelwoche". Denke schon, da du ja nur zwei Tage arbeitest, diese dann auch so lang arbeiten darfst.
Sternenschnuppe
Kann der AG auch auf 4 Tage verteilen oder 3. Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag genau ?
kleine fee 87
Hallo und Danke an alle, habt mir sehr geholfen, mir gehts jetzt auch wieder besser und ich denke, dass Massagen vorerst kein Problem darstellen. Ich denke, dass mir 10h am Tag also Freitag und Samstag zuviel werden könnten und ich versuche mit meinem Ag zureden, dass wir uns da auf 8,5h einigen und ich die anderen Stunden an einem festen Tag in der Woche z.B Mittwoch Vormittag rausarbeite. Aber vielen Dank.
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