Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

MuSchG§4

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: MuSchG§4

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Fr. Bader! Ich hätte gern genaueres über das Beschäftigungsverbot auf Transportmitteln gewusst. Wie ist es begründet? Stimmt es in diesem Zusammenhang, dass die Reaktionsfähigkeit in der SS wegen der Hormone verlangsamt ist? Falle ich dann bei 100-150km Autofahrt (Arbeitsweg + während der Arbeit) täglich unter dieses Verbot? Mit Freundlichem gruß nici


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nici, dies gilt nur, wenn Sie auf Beförderungsmittel beruflich tätig sind, ansonsten müsste vom Arzt ein individuelles Verbot ausgesprochen werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Bei den Transpostmitteln geht es glaube ich um Personenbeförderung (Busse, Taxis, etc.). Aber tröste Dich: ich fahre ähnlich viel wie Du! in meiner ersten SS bin ich mind. 160 und oft bis zu 500 km am Tag gefahren. Jetzt ist es sogar noch mehr, da mein jetziger Arbeitsplatz noch weiter weg ist und der Job (noch) mehr Kilometer frißt(mind. 210, oft wieder bis zu 500). Mein Arzt hatte nix dagegen, solange ich mind. jede Stunde ein Pause mache und mich etwas bewege und rumlaufe. Und ich den letzten 4 Wochen vor ET (hab auf den MuSchu verzichtet) hatte er dann Panik, daß ich irgendwo auf der Autobahn einen Blasensprung habe :-))) Ich meine damit, er hätte mich sicher auf das verbot nach MuSchuG aufmerksam gemacht... Viele Grüße Désirée P. S. ich fand meine Reaktionszeit überhaupt nicht vermindert, ich bin zwar so schnell (*schäm*) wie immer gefahren, aber war oft viel konzentrierter, es ging ja nicht mehr "nur" um mich....


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