Nadine Fromhage
Zur Freistellung für die Vorsorgeuntersuchung habe ich noch eine Verständnisfrage. Diese Mitteilung bekam ich von meiner Chefin: "Es darf kein Verdienstausfall entstehen. Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG). Dies gilt jedoch nur dann und insoweit, als die Untersuchung während der Arbeitszeit durchgeführt werden muss. Ist es der Frau ohne Schwierigkeiten möglich und zumutbar, den Arzt außerhalb der Arbeitszeit aufzusuchen, ist sie ihrerseits hierzu verpflichtet." Meine Chefin ist bereit mich freizustellen, will jetzt aber, dass ich meine Überstunden nehme, wenn ich keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit bekommen kann. Ich arbeite aber von 9-17 Uhr und mit Fahrzeit von der Arbeit zum Arzt, bin ich etwa 40 Minuten unterwegs. Erschwerend kommt hinzu, dass meine betreuende Ärztin nur Donnerstags in der Praxis ist, da sie selber gerade aus der Elternzeit kommt. Kann sie das so verlangen? Vielen Dank für eine Antwort, Nadine.
Hallo, nein, es darf Ihnen kein finanzieller Nachteil entstehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, kann sie nicht. Das MuSchG besagt das kein finanzieller Nachteil entstehen darf - wenn Du aber dafür Überstunden nehmen musst, dann ist das ein finanzieller Nachteil. LG Sabine
Bernsteinelfe
Es ist halt immer die Frage, ob die Überstunden als Freizeitausgleich oder bezahlt abgegolten werden. Außerdem sollte man sich schon überlegen, dass man nach der Entbindung ja auch weiterbeschäftigt werden möchte. Es ist daher schon die Frage, ob man auf alles bestehen sollte, worauf man einen Rechtsanspruch hat...
Mitglied inaktiv
Zumal, soviele Untersuchungen hat man in der SS ja auch nicht. Würde halt die tremin dann schon sehr frühzeitig mit den Arzthelferin absprechen,d ann sollte es doch machbra sein die Untersuchungen entweder Do vor der Arbeit zu machen, oder eben nach der Arbeit. Und dann evtl eine Std später anzufangen oder früher aufzuhören.
Nadine Fromhage
Danke für die Rückmeldungen! Der Tipp mit dem Termin vor oder nach der Arbeitszeit ist leicht gesagt, wenn man von 9-17 im Büro sein muss und die Praxis nur von 8-18 Uhr geöffnet hat. Auch wenn man die Termine 4-8 Wochen vorher macht, ist man immer noch die einzige Schwangere die berufstätig ist. Also wer zuerst kommt, bekommt die besten Termine. Naja, nun ist egal. Aber es ist schade, dass die Untersuchungen vorgeschrieben sind, es dann aber von Gesetz so schwammig formuliert ist, wie es vom AG umzusetzen ist und man auf die Kulanz seines AG hoffen muss. Eine eindeutigere Regelung würde vielen Schwangeren und AG helfen, dass man sich auf das Schöne freuen kann und sich nicht mit so Kleinigkeiten rumärgern muss.
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