bienie1987
Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich haben zwei gemeinsame Kinder und er ist zusätzlich zwei Kindern (6&12) Unterhaltsverpflichtet. Dieses Jahr möchte seine Tochter(12) an einem Schullandheimaufenthalt teilnehmen und mit den Pfadfindern in ein Ferienlager gehen. Meine Frage: Ist mein Mann verpflichtet sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen? Aufgrund seines Verdienstes hat er bereits durch die Belastung des Unterhalts eine Mangelberechnung. Meine zweite Frage : Fallen diese Ausflüge in den Bereich Sonderbedarf? Dritte Frage: gibt es eine Möglichkeit den Unterhalt kostenlos berechnen zu lassen damit man auf der sicheren Seite ist? Vielen herzlichen Dank im Voraus Bienie
Hallo, das ist ja kein notwendiger Sonderbedarf, also muss er sich daran nicht beteiligen. Ich wüsste nicht, wer ihm unentgeltlich den Unterhalt berechnet und dafür auch noch haftet, nachdem er meist ein sehr aufwändiges und teures Studium absolviert hat. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Rechtlich ist er dazu nicht verpflichtet. Im Rahmen Eurer Möglichkeiten wäre es aber eine faire Geste. Für ihn rechnet keiner kostenfrei. Gibt es denn einen Titel oder wer hat bisher berechnet ?
Mitglied inaktiv
Ich werds nie verstehen....man setzt 4 Kinder in die Welt obwohl man sich 2 schon nicht leisten kann.
Mitglied inaktiv
Was heißt "Kinder leisten können"? Es ist doch immer eine Frage des Budgets und der Ansprüche, die man hat.
bienie1987
Hallo Tini Sie wissen doch gar nichts über uns bitte erlauben Sie sich nicht so ein Urteil. Vielleicht läuft bei Ihnen alles wie im Märchen....
Sternenschnuppe
Der Anspruch sollte sein zumindest den Mindestunterhalt vom Budget zahlen zu können. Habe auch einen "gebrauchten" Mann. Da sollte man schon rechnen wie viele Kinder man sich noch leisten kann. Bei uns war das nur eines. Nun ist es wie es ist , wer aber nicht einmal den Mindessatz zahlt, der sollte schon schauen wo er sich anderweitig mal beteiligen kann. Und so eine Fahrt ist sicherlich ein schönes Erlebnis für das Kind.
Colien07022004
Nein, an den Kosten muss er sich nicht beteiligen. Diese Fahrten sind ja auch nicht "notwendig", sondern freiwillig. Will seine Tochter fahren, dann sollte die Mutter fragen, ob es für den Vater leistbar ist etwas zuzuzahlen oder es selbst tragen. Wir tragen alle Ferienfahrten allein, denn ich als Mutter entscheide es ja auch allein, ob sie fährt oder nicht, ich habe das alleinige Sorgerecht. Du solltest dir hier manch geschriebenes Wort nicht so zu Herzen nehmen, hier wird oft schnell überreagiert.
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