rot1896
Liebe Frau Bader, ich arbeite in einem Kindergarten in Niedersachsen. Wir haben diese Woche ein Kind (ca. 2 Jahre) bekommen, deren Mutter sich erst am letzten Wochenende von ihrem Mann getrennt hat, und hals über Kopf mit ihrem Sohn zur Großmutter des Kindes geflüchtet ist. Wir haben heute ein Schreiben von ihrem Rechtsanwalt erhalten, der schreibt, das wir das Kind nicht ohne Erlaubnis der Mutter an den Kindesvater herausgeben dürfen. Fakten: Wir gehen davon aus, das der Vater nicht mit dem Umzug einverstanden war, denn sie erzählte, das er das Kind ihr wegnehmen wolle. Grundsätzlich ist auch Gerichtlich noch nichts entschieden. Laut unseren Informationen wohnt das Kind jetzt bei der Mutter, wäre also sie zu so einer Anordnung berechtigt. Aber ist es tatsächlich so? Wie verhalten wir uns wenn der (angebl. zu kolerischen Ausbrüchen neigende) Vater vor uns steht und sein Kind abholen will? Vielen Dank schon jetzt im Voraus. Lg M.N.
Hallo, beide haben Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich würde dies den Träger entscheiden lassen - der kann sich mit dem RA in Verbindung setzen.Ich halte diese Anweisung für problematisch Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wenn sie beide das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, dann darf der Vater das Kind abholen. Würde morgen beim Anwalt anrufen der das schickte und ihn fragen auf welcher Rechtsgrundlage das beruht und ihn bitten nachzuweisen dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Nur dann darf sie darüber alleine entscheiden. Letztes WE, das kann auch lediglich ein doofer Streit sein und sie will ihm eins auswischen. Wäre es so dramatisch, dann wäre mein Kind zumindest nicht im Kindergarten vorerst.
Andrea6
"...sie (die Mutter) erzählt, daß er ihr das Kind wegnehmen will.." Aber sie macht es doch gerade selber, dem Vater das Kind wegnehmen = Kindesentzug!
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