Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

Frage: Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

nociolla

Beitrag melden

Unsere Gemeine hatte für uns keinen Kitaplatz in einer Kommunalen Kita und hat uns an die Tagesmütter und PrivatenTräger verwiesen. Bei einen dieser Privaten Träger haben wir nun einen Platz bekommen ab den ersten Geburtstag unseres Sohnes. Kitagebühr müssen wir nicht bezahlen da hier in der Gemeinde diese ab den dritten Kind erlassen wird und dann nur das Essen zu bezahlen ist. Doch der private Träger möchte von allen Eltern eine Zusatzgebühr von 30€ pro Monat welche gesammelt wird für Instandhaltung der Kita ( neue Möbel , renovieren , Sand Austausch im Buddelkasten ... ) Das macht 360€ Mehrkosten für uns im Vergleich zu einer kommunalen Kita pro Jahr. Können wir das an die Gemeinde weiterreichen ? Es entstehen zwar gerade zwei neue Kitas mit der Gemeinde zusammen aber auch diese werden wieder in private Trägerhand gegeben und kosten dann die Eltern wieder eine Zusatzgebühr.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wwenn Sie grundsätzlich laut Landesrecht ab dem dritten Kind keine Kindergartengebühr bezahlen müssen, müssen Sie auch diese Zusatzgebühr von 30 € im Monat nicht tragen. Liebe Grüße NB


Itzy

Beitrag melden

Ich wüsste nicht warum die Gemeinde die Extrakosten tragen sollte. Sie haben euch Alternativen angeboten. Ihr hättet wählen können, habt euch für diesen Träger entschieden. Die Kosten werden euch ja vorher genannt worden sein. Davon ab verstehe ich nicht warum da extra Kosten entstehen. Die von dir genannten Dinge sind zumindest in NRW auch für private Träger über die Pauschalen und den Verwendungsnachweis abbrechenbar.


cube

Beitrag melden

Wenn die Stadt euch diese angeboten hat, muß auch die Stadt die Kosten übernehmen. Es sei denn, im Vertrag steht eben ausdrücklich, dass diese zusätzlichen Kosten von den Eltern zu tragen sind (zusätzlicher Elterbeitrsg oder Vereinsbeitrag oä). So üblich zB bei Elterinitiativen. Auch hier übernimmt die Stadt die grundsätzliche Kita Gebühr - der zusätzliche Elternbeitrsg ist jedoch nicht umlagefähig. Etwas ganz anderes wäre es, wenn die Stadt euch Kitas angeboten hat und ihr eine ganz andere gewählt hättet, ohne zwingenden Grund - dann müsste die Stadt gar nichts übernehmen.


nociolla

Beitrag melden

Wir hatten nicht wirklich die Wahl . Die Kommunale Kita hat erst Plätze ab 9.2020 für uns. Uns würde gesagt darum Tagesmutter aber da hatten gar keine einen Platz frei und drei freie Träger zwei der drei freien Träger nehmen erst ab 1,5 Jahren also ging nur diese . Und deswegen ist es ja eine Zusatzgebühr weil sie sagen mit den normalen Kitagebühren können sie das nicht abdecken.


drosera

Beitrag melden

Hallo! Wenn die Stadt euch keinen Platz zur Verfügung stellen kann, müsstet ihr den finanziellen Mehrbedarf für eine private KiTa als Schadensersatz geltend machen können. Ist der Beitrag verpflichtend im Vertrag aufegführt? Dass die Einrichtung dies als zwei Beträge aufführt, riecht schon ganz schön nach einer Spitzfindigkeit. Denn so wirkt es ja wie "der Kitabeitrag wird wie bei der Gemeinde ja erlassen".


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.