mama-nika
wir sind vor kurzem umgezogen und unser alter Vermieter erwartet von uns, dass wir die Küche, in der einige Breispritzer an der Tapete sind, erneuern. es ist jedoch allgemein Sanierungsbedarf in der Wohnung (Bad, Fenster) und daher sehe ich es als "unnötig" die Küche zu renovieren. die Nachbarwohnung wurde von Mietern fast vollständig demoliert und aus der Tasche des Vermieters renoviert. daher meine Frage. wenn es mein Mietrecht zulässt, möchte ich die Renovierung natürlich gerne umgehen. vielen Dank vorab für Ihre Antwort LG Nina
Hallo, das kommt auf den Mietvertrag an. Ansonsten müssen Beschädigungen beseitigt werden, die nicht der allgemeinen Abnutzung entsprechen. Hinsichtlich der Wand sollte die jedoch weiß gestrichen werden, wenn diese Flecken aufweist, da Sie sonst anteilig an den Malerkosten beteiligt werden könnten, abhängig von der Mietdauer und den speziellen Renovierungsfristen im Mietvertrag. Liebe Grüße NB
desireekk
Das ist nicht RUB. Hier wird es also keine Antwort geben. Und dann ist immer noch abzuklären was Euer Mietvertrag (nicht der der Nachbarn) hergibt. Gruss Désirée
IngoAC
Moin, das ist schon RUB, da es ja Babybrei ist. ;-) Aber ich denke Nina würde inb diesem Fall beim Mieterschutzbund die bessere Antwort erhalten, da es meines Wissens Mietrecht nicht das Spezialgebiert von Frau Bader ist. LG Ingo
User-1721912649
Schau mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/tipps-aktuell/renovierungsklauseln-im-mietvertrag.htm
Mitglied inaktiv
Mal ehrlich, ich würde von mir aus schon die Brei-Flecken entfernen. Ein Pott Farbe drüber und fertig. Wenn denn dann überhaupt nötig. Oft langt sogar ein feuchter Lappen. Mir wäre es absolut unangenehm, wenn die Nachmieter dann solch eine Schweinerei hinterlassen bekommen würden.
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