Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich habe 2 Kinder.Meine Tochter wurde 12/2003 geboren und mein Sohn 05/2006.Bei beiden habe ich mit meiner Arbeitgeberin nur eine mündliche Vereinbarung was die Elternzeit angeht.Ist das überhaupt ok? Es ist nun so ,das es bei uns finanziell ziehmlich brennt ,da in der Firma meines Mannes diverse Einsparungen gibt was sich auf sein Gehalt auswirkt.Ich würde also gerne früher wieder Teilzeit arbeiten gehen. Jetzt kommt erschwerend hinzu das meine Chefin schwer erkrankt ist und ich nun wohl vorläufig nicht eingestellt werde. Meiner Kollegin die nun wieder im März einsteigen wollte wurde nahegelegt zu kündigen. Sind wir eigentlich kündbar und wenn ja steht uns eine Abfindung zu? Ich weiß garnicht wie ich das jetzt am Besten anfange..... Der Zahnarzt welcher in unserer Praxis angestellt ist möchte sich evtl .selbstständig machen und mich mitnehmen.Ich habe mich bereits bei der Elterngeldstelle erkundigt ob ich bei einem neuen Arbeitgeber die 2 weiteren Jahre Elternzeit neu beantragen kann und das geht wohl.Wie finde ich am Besten heraus wieviel ich verdienen kann ohne das mir allzuviel Geld gekürzt wird? Vielen herzlichen Dank M.Drullmann
Hallo, Sie brauchen eine ausführliche Beratung, die den Rahmen hier sprengt. In aller Kürze: die EZ muss schriftlich beantragt werden, da Ihr AG dies nicht rügt, scheint es aber ok zu sein. Sie können mit dem neuen AG "mitgehen", müssen aber beim alten AG kündigen und neue EZ mit Frist 8 Wo. beantragen. Am besten regeln Sioe das gleich bei Vertragsschluss. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt