Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mithaftung 2

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mithaftung 2

Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Der Bearbeiter der Bank meint, ich würde nicht haften, aber irgendwie traue ich ihm nicht. Mein Mann hat eine Einzelunternehmung. Sicherheiten hat er in Form von Lebensversicherung, Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeit, Wertpapieren, Sicherungsübereignungen hinsichtlich des Inventars, Hinterlegung der nicht verbrauchten Kreditmittel hinterlegt. Mehr weiß ich auch nicht, unterschrieben habe ich wirklich nur, daß ich von meinem Mann keine höheren Geldgeschenke annehmen darf. Mehr nicht, kein Vertrag, nix. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Sabine L.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sabine, wenn Sie immer noch nicht sicher sind, würde ich mir das Ganze, im Notfall gegen eine Gebühr, schriftlich geben lassen. Da sind Sie dann ganz sicher. Es fällt mir schwer, hier eine Ferndiagnose abzugeben, weil im Rahmen der Vertragsfreiheit alles vereinbart werden kann. Aber Kreditverträge unterliegen der Schriftform, in sofern können Sie am Kreditvertrag nicht beteiligt sein, wenn Sie nichts unterschrieben haben. Gruß, NB


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