alkgt
Hallo Frau Bader, ich arbeite freiberuflich (auf Lohnsteuerkarte). Während der Partnerschaftsbonusmonate (Sept-Dez 2019) muss ich meinen (Rest-)Urlaub (2018 und 2019) nehmen, da ich ihn aus terminlichen Gründen im neuen Jahr nicht bis zum Ende der Verlängerungsfrist nehmen kann. Ich arbeite während der Partnerschaftsbonusmonate 30 Wochenstunden, allerdings zu einem festen Tagessatz, daher wird diese Wochenstundenanzahl nirgends dokumentiert. Wie wird denn in diesem Fall der in dieser Zeit genommene Urlaub berechnet? Zählen hier die normalen 8h oder nur die reduzierte durchschnittliche Stundenzahl? Sprich, muss ich damit rechnen, dass die Partnerschaftsbonusmonate "verfallen", wenn ich den gesamten Urlaub in dieser Zeit nehme? Vielen Dank. Alkgt
Hallo, vorab eine Gegenfrage: was heißt "freiberuflich auf Lohnsteuerkarte"? Das widerspricht sich doch. Haben Sie einen AG oder nicht? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Urlaub zählt als Volzeit. Und die geleisteten Stunden je Woche müssen dokumentiert werden wegen der 30 std Regel
Dojii
Das stimmt nicht. Die Richtlinien zum Elterngeld besagen eindeutig, dass Urlaub aus vorheriger Vollzeittätigkeit während der Partnerschaftsbonusmonate mit der Sollarbeitszeit der Teilzeit gewertet werden: "Auch bei der Inanspruchnahme von Resturlaub aus Vollzeit, ist für die Stundenzahl pro Urlaubstag die während des Partnerschaftsbonus vereinbarte Teilzeit-Sollarbeitszeit zu veranschlagen." Zu finden unter Punkt 4.4.3.2 Erwerbstätigkeit. Das Vollzeitgehalt wird aber natürlich voll angerechnet und wird dein monatliches Durchschnittsgehalt dann nach oben verändern.
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