Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

...Mit Betreuungsfrage meinte ich....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ...Mit Betreuungsfrage meinte ich....

Mitglied inaktiv

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Vielen Dank erstmal für ihre Antworten! Nur mal angenommen die Mutter würde dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen, wie und wo wird dann geklärt wer wann das Kind hat und wie lange? Oder auch Schul- und Gesundheitsfragen o.Ä? Sprich das gemeinsame Sorgerecht ist zwar vorhanden, es kommt dann aber zu Meinungsverschiedenheiten. Werden gewisse Punkte schon bei der Beantragung geklärt, oder müssen sie nachher im einvernehmlichen Gespräch oder zur Not auch gerichtlich geregelt werden? Das ist es was ich meinte, ich hoffe es ist jetzt besser zu verstehen. Er macht sich halt Sorgen um das Wohlergehen des Kindes und sucht nach Möglichkeiten der Mitbestimmung. Vielen Dank im Vorraus LG Hope


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen trennen: das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der, beid em das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Ansonsten darf derjenige bei Dinden des täglichen Lebens alleine entscheiden, nicht aber bei wesentlichen Dingen. Da muss der andere Teil zustimmen, das kann man auch gerichtl. ersetzen lassen. Liebe Grüsse, NB


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