terrorgirl007
Guten Tag Frau Bader, ich hätte 2 Fragen. 1. Wir haben 2 Kinder. Geb. 5.11.2018 und Geb. 21.03.2020. Aktuell mit Kind 3 schwanger v.E.t. 21.03.2023. Ich würde nun ein Gewerbe anmelden. Rechnet sich das noch mit der Mischeinkunft und Verschiebung des Bezugszeitraumes? ich hatte Elterngeld + bis März 2022 bezogen, ausklammern kann man ja nur 14 Monate (aso bis Mai 2021) und der Bezug der Mischeinkunft verschiebt sich um ein Kalenderjahr. Wie kann man das Kalenderjahr deuten? Normaler Bezugszeitraum wäre märz 2022 bis v.e.t. 2023. durch das Mischgewerbe verschiebe ich auf März 2021 bis März 2022, oder ist das mit dem Kalenderjahr anders zu verstehen? da ich bis Mai 2021 ausklammern könnte würden 2 Monate vor der Entbindung von Kind1 liegen, habe ich das richtig verstanden? 2. ich bin seit Geburt von Kind 1 in Elternzeit. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsleistungen durch den Arbeitgeber? Liebe Grüße und schönen Tag wünsche ich Ihnen Anja W
Hallo, wenn es nachvollziehbar ist, können Sie ein Gewerbe anmelden. Da das Kind 2023 geboren wird ist der Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr 2022. Liebe Grüße NB
Bone
Kalenderjahr ist Kalenderjahr, also vom 1.01.- 31.12. Da dein Kind 2023 ET hat, wäre wenn es nicht doch noch wegen Frühgeburt in 2022 zur Welt kommt, die Bemessung bei Selbstständigen/Mischeinkunft das Jahr 2022. Würdest du da Mutterschaftsleistungen beziehen, wärest schwangerschaftsbedingt im Krankengeld oder in den ersten 14 Monaten EG, dann könntest du auf 2021 gehen. Fällt bei dir aber alles weg. Also bleibt es bei 2022. Ohne Mischeinkunft wären es die 12 Monate vor Mutterschutz, Ausklammerung greift auch da nichts mehr. wenn du in der Ez nicht arbeitest, wird es Mindestsatz werden. Es bleibt auch darauf hinzuweisen, dass die EG-Kasse genau hinschauen wird wenn du schwanger ein Gewerbe eröffnest, doof sind die ja auch nicht. Wegen Scheinselbstständigkeit. Mutterschaftsgeld steht dir zu wenn du die EZ zum neuen Mutterschutz beendest und noch einen AG hast.
Dojii
Wenn dein Kind 2023 geboren wird, gilt das Jahr 2022 als Grundlage für dein Elterngeld (Januar bis Dezember = Kalenderjahr). In diesem Zeitraum hast du aber kein Elterngeld mehr in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes bezogen (der 14. Monat endete im Mai 2021). Du kannst 2022 also nicht mehr wegen Mischeinkünften ausklammern. Dafür ist es leider viel zu spät. Und um ganz ehrlich zu sein, eine Gewerbe 3 bis 4 Monate vor Geburt eines neuen Kindes anzumelden würde ich als Elterngeldstelle nicht so ohne weiteres akzeptieren (und ich habe das tatsächlich auch schon mehrfach aus diesem Grund selbst abgelehnt). Hier würde ich mir genau schriftlich erklären lassen, wieso das Gewerbe genau jetzt angemeldet wurde und in wieweit du darin bereits tätig warst und nach Geburt des neues Kindes überhaupt weiter tätig sein wirst.
terrorgirl007
Das Gewerbe ist kein Schein Gewerbe sondern tatsächlich bin ich grad dabei etwas aufzustellen. Ich habe dieses Jahr noch elterngeld bezogen. Eben Elterngeld plus und dachte,dass das als staatliche Leistung gilt und ich 2022 somit ausklammern kann? Zumindest lese ich das so raus. Deshalb frage ich. Arbeitgeber ist vorhanden.
MamaausM2
liegt ein Gewerbe vor, kann der Bemessungszeitraum verschoben werden. Diese Verschiebung bzw. Ausklammerung findet für die Jahre statt, in denen du Elterngeld bis längstens zum 14. LM des älteren Geschwisterkindes bekommen hast.26.10.2022 https://www.elterngeld.de › elternge... Elterngeld und Mischeinkünfte: Wichtige Hinweise für dich Zu finden online unter Google: Ausklammern Selbstständigkeit Elterngeld
Dojii
Wie gesagt, "das Elterngeld" kannst du nicht pauschal ausklammern, sondern nur Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat. Die Ausklammerung ist gesetzlich begrenzt auf die ersten 14 Lebensmonate. Egal ob du Plus oder Basis genutzt hast. Die liegen bei dir aber bereits außerhalb von 2022 und damit kannst du 2022 nicht mehr ausklammern. Dass du in 2022 noch Elterngeld NACH dem 14. Lebensmonat bezogen hast, ist egal und ändert nichts.
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