EAA20
Liebe Frau Bader, ich habe meine Elternzeit um ein Jahr auf die vollen 3 Jahre verlängert, da wir keinen geeigneten Betreuungsplatz für unsere Tochter finden konnten. Ich arbeitete vorher im öffentlichen Dienst, 35 Std. pro Woche. Über 1000 Mitarbeiter, Stadtverwaltung. Ich habe bei meinem AG angefragt, ob ich geringfügig beschäftigt werden könnte, da für einige Stunden in der Woche die Omas auf die Kleine aufpassen würden. Dies wurde jedoch ohne Begründung abgelehnt, ich muss minimum 20 Stunden, also eine halbe Stelle arbeiten. Das wird klar vorausgesetzt. Egal, ob aktuell in der Elternzeit, oder wenn ich dann zurückkehre aus der Elternzeit. Ich hätte ja schon gerne die Haushaltskasse aufgebessert. Ist das so rechtens? Herzlichen Dank!
Hallo, Anspruch besteht ja erst ab 15 Std/ Wo. Unter Berücksichtigung des Mindestlohnes dürfen Sie als Minijobbler 45 Std/ Monat arbeiten. Das kommt mathematisch nicht hin. Liebe Grüße NB
Pamo
Wenn dein AG dir keinen Minijob bieten kann, dann kannst du dir einen Job woanders suchen und vom AG absegnen lassen. Es wundert mich, dass bei deinem AG im ÖD nichts im Bereich eines Minijobs möglich ist. Das ist in meiner Stadt anders.
EAA20
Hallo pamo, danke für die Rückmeldung. Mein AG würde nicht zustimmen, da er "beleidigt" ist, dass ich meine Elternzeit kurzfristig verlängert habe. Einen geringfügigen Job hat er mir meiner Vermutung nach verweigert, da es ja einen neuen Vertrag geben müsste, das ist ja viel zu umständlich ;)
Pamo
Das ist ein bißchen lächerlich. Hast du den Antrag schriftlich an das Personalamt gerichtet? Könnte der AG auch nicht mit der Vermittlung eines Betreuungsplatzes helfen? Hier gibt es (wenige) Betreuungsplätze speziell für die Kinder städtischer Mitarbeiter. Du kannst dich direkt auf die Zuständigen des betreffenden Amtes zugehen und dann klappt's oft mit Vitamin B viel schneller.
Ani123
Sie schreiben, dass es keine geeigneten Betreuungsplatz für ihre Tochter finden konnten. Wurde ihnen denn einer angeboten? Wenn Sie gar keinen angeboten bekommen haben können sie den Anspruch bei der Stadt geltend machen. Ihr Kind hat ab dem 1. Geburstag einen Rechtsanspruch darauf. Ihr AG sollte auch Interesse daran haben, dass ihr Kind ein Betreuungsplatz hat, denn sie können dann arbeiten. Sollten Sie mit der angebotenen Betreuung nicht zufrieden sein können sie ablehnen. Die Stadt hat ihre Pflicht getan. Vielleicht haben sie Glück und bekommen eine Betreuung die ihnen zusagt und sie könnten arbeiten. Hat ihr AG begründet warum es mindestens 20 Stunden sein müssen? Haben sie die Begründung schriftlich? Wenn Nein aif jeden Fall schriftlich geben lassen. Die Aufstellung eines Vertrages kann kein Grund sein, denn das muss auch gemacht werden wenn sie z. B. 20 Stunden TZ in EZ arbeiten. Mir kommt es leider auch eher so vor, als wenn er wegen der Verlängerung beleidigt ist und ihnen Steine in den Weg legt. Die Idee es direkt bei der Personalverwaltung vorzulegen finde ich gut. Am besten so machen, dass sie nachweisen können das es eingegangen ist. Setzen Sie eine Frist bis wann sie eine Rückmeldung haben möchten. Sie können z. B. auch nit reinschreiben, dass wen bis zum Tag X keine Rückmeldung erfolgt gilt der Antrag, dass TZ in EZ bei einem anderem AG gearbeitet werden darf als genehmigt. (Ob das rechtlich bindend ist weiß ich nicht. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass AG dann im Antworten schnell werden und meist positiv für mich.) Wie können sie auf Minijobbasis arbeiten? Wäre z. B. ein ganzer Tag möglich oder z. B. nachmittags, wo viele Elternteile wegen der Kinderbetreuungszeiten nicht mehr können? In welcher Branche sind sie in der Stadtverwaltung tätig? Wenn z. B. mit viel Kontakt zu den Bürgern ist nachmittags eine gute Arbeitszeit gerade auch in Bezug darauf, dass andere Elternteile nicht mehr können. Ihr AG ist selbst bei Zustimmung bei TZ in EZ nicht verpflichtet ihnen ihre Wunscharbeitszeiten zu geben. Wenn er ablehnt können sie z. B. TZ in EZ woanders diese Zeiten arbeiten.
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