Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mini job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mini job

elenhs

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Hallo arbeite seit 6 Monaten bei einer Leasing Firma. Habe heute wegen risikoschwangerschaft ein beschadtigungsverbot erhalten. Hab es meiner Chefin mitgeteilt die mir sagte das wir dann den Vertrag auflösen. Den ich hatte bei den als Mini Job Basis kein Anrecht auf Lohn Fortzahlung. War marz krank bekomme da auch kein Lohn. Stimmt das???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier wäre die Krankschreibung das richtige Mittel, es liegt ja nicht am Arbeitsplatz. Der AG kann den Vertrag nicht beenden, Ihnen steht Lohn zu. Liebe Grüsse NB


Pamo

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Was für einen Vertrag hast du denn? Schriftlich? Was steht da drin?


Behnke

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Sie haben ein BV aufgrund individueller Schwangerschaftsrisiken erhalten, dass nicht zu hinterfragen ist und m.E. auch nicht mit einer Krankschreibung zu vergleichen ist. Sie haben auch im Minijob auf Lohnfortzahlung. Lassen Sie sich nicht auf eine Vertragsauflösung ein, dies sieht m.E. nach einen unzuverlässigen Versuch des AG den Kündigungsschutz zu unterlaufen. Dem AG entstehen durch das BV keine wirtschaftlichen Nachteile. Er bekommt alle Lohnzahlung über die U2 Umlage als AAG-Erstattung ersetzt. Ansprechpartner ist für den AG die Knappschaft Bahn/See (Zuständig für Minijobs). Hier gibt es alle Informationen zur Erstattung.


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