Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mini-Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mini-Job

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Hallo Frau Bader, ich nehme zur Zeit Elternzeit in Anspruch und übe einen Mini-Job bei meinem Arbeitgeber aus. Wenn ich nach der Elternzeit arbeitslos werde, wird dann mein altes Gehalt zur Berechnung des Arbeitslosengeldes genommen oder die 400 Euro aus dem Mini-Job? Vielen Dank, Andrea


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