Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader, ich lebe mit meinem Freund und unserem Kind zusammen. Der Mietvertrag laueft alleine auf mich (weil ich vorher schon dort wohnte). Nun verlangt das Wohnungsamt, dass wir einen gemeinsamen Mietvertrag machen, sonst erhalten wir angeblich kein Wohngeld. Welche Konsequenzen hat das, wenn ich meinen Partner mit in den Vertrag aufnehme? Genauer: - Kann ich dann trotzdem alleine die Wohnung kuendigen? - "Vor die Tuer setzen" kann ich ihn dann wohl nicht mehr, richtig? (Es laeuft bei uns leider nicht so gut...) Vielen Dank im Voraus, harmony
HAllo, Sie sind dann gemeinsam Schuldner der Miete und können auch nur gemeinsam kündigen. Wie das mit dem Wohngeld genau ist, kann Ihnen im Einzelfall nur das Amt sagen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Da würde ich mich nochmal genau erkundigen .Unsere Wohnung lief auch nur auf meinen Namen und wir haben trotzdem Wohngeld bekommen ! Allerdings war ich zu dem Zeitpunkt Hauptverdiener -das könnte evtl auch ne Rolle spielen denn den Antrag muß der Hauptverdiener stellen ! Du kannst Dann nicht mehr alleine die Wohnung kündigen und ihn auch nicht vor die Tür setzen ! LG Julia
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