Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, da mir der Gang zum Sozialamt nicht erspart bleiben wird, so hätte ich die Frage, wie hoch darf denn eigentlich die Miete sein, die das Sozialamt anerkennen muß?? Ich frage deshalb, weil ich mit meinem Freund in der elterlichen 70 qm 2-ZW. lebe. Dafür brauchen wir nichts zu bezahlen bis jetzt zumindest, aber das Sozialamt verlangt einen Mietvertrag. Vielen Dank für Ihre Auskunft. MFG Melanie
Liebe Melanie, das kann im Einzelfall nur das Sozialamt mitteilen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes