Mitglied inaktiv
Hallöchen, wir wohnen derzeit in einer sehr kleinen, engen 2 Raum Wohnung, unser Kind wird in den nächsten 2 Wochen zur Welt kommen und ab dann wird es wirklich mächtig eng werden! Doch wir haben vor 1 Jahr einen 2 Jahres Mietvertrag gemacht, also müßten wir praktisch noch mit dem Kind bis nächstes Jahr November hier drin wohnen bleiben, aber das geht beim besten Willen nicht! Können/Dürfen wir denn nicht eher ausziehen???? Danke für Ihre Antwort! Liebe Grüße Daniela
Liebe Dany, versuchen Sie es im guten mit dem Vermieter-ansonsten sieht es schlecht aus. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn