Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, in unserem Mietvertrag steht unter Mietdauer, daß der Mietvertrag am 1.10.99 beginnt und eine Verlängerungsklausel hat. Ein Endtermin ist allerdings nicht eingetragen. Eine Kündigung ist laut Vertrag nur zum Endtermin unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Andernfalls verlängert er sich um ein Jahr. Da nun eine Eigenbedarfskündigung droht, stellt sich die Frage, zu welchem Termin dieser Vertrag gekündigt werden kann. Vielen Dank im voraus, Ariane K.
o.T.
Mitglied inaktiv
Glaube nicht das Frau Bader Dir darauf hier antworten darf, denn hier geht es nur um allgemeine Fragen zu Mutterschutz, Erziehungsgeld usw. aber nicht um Mietrecht.
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