Mitglied inaktiv
Ich hätte eine Frage zwecks der Mietkosten. Gilt ein Baby bei der Berechnung der Mietnebenkosten als volle Person und man muß 3-fache Nebenkosten zahlen (für 3 Personen)(Vater, Mutter, Kind) oder gilt es als 1/2 Person, so daß man nur Nebenkosten für 2 1/2 Personen zahlen muß? Wenn ja, bis zu welchem Alter des Kindes gilt das? Vielen Dank für Antworten! Liebe Grüße, Klara
Liebe Klara, 1. Meistens handelt es sich ja nur um Vorauszahlungen, die hinterher nach Verbrauch abgerechnet werden. 2. Bei vielen NK wie z.B. Wasser wird das Baby voll bewertet (braucht ja auch viel Wasser, z.B. Waschmaschine) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank!
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit