Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Methylphenidat

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Methylphenidat

Mitglied inaktiv

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Hallo! Mein Mann hat aus erster Ehe einen 11jährigen Sohn, dem nun gegen den Willen meines Mannes ein Ritalinersatz mit dem o.a. Wirkstoff verschrieben wurde. Das Sorgerecht obliegt sowohl meinem Mann,als auch seiner Ex-Frau. Darf der Arzt dieses Medikament ohne das Einverständnis des Vaters verschreiben? Vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach dem Gesetz (§ 1687 Abs. 1 BGB) ist in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, gegenseitiges Einvernehmen der Erziehungsberechtigten erforderlich. Das Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält, darf hingegen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Nach D. Schwab (FamRZ 1998, S. 469) sind Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung im gesundheitlichen Bereich: Operationen (außer in Eilfällen), medizinische Behandlungen mit erheblichem Risiko, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge. Zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens zählen Behandlungen leichterer Erkrankungen (zum Beispiel Erkältungen), alltägliche Gesundheitsvorsorge, Routineimpfungen. Ob Ihr Fall darunter fällt, ist schwer zu entscheiden. Ich würde es für eine grundsätzliche Frage halten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ichwütrde sagen: der Arzt darf verschreiben, die frage ist, ob die Mutter es dem Kind GEBEBN darf ohne Zustimmung des Vaters. Davon ab: warum ist er denn gegen die Gabe? I. d. R. wirkt MPH nicht, wenn die Rezeptoren bereits "belegt" sind. Es kann also i. d. R. nur weirken, wenn eine unterfunktion im Gehirn vorliegt und dann kann die Gabe durchaus angebracht sein. Ein "Ruhigsteller" ist MPH ganz sicher nicht! Viele Grüße Désirée


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