Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ab wann ist man in Ö verpflichtet eine ss dem Arbeitgeber mitzuteilen? Wenn man den Mutter-Kind-Pass in Händen hält oder bis spätestens 12. SSW? lg Conny
Hllo, kenne mich nur in D aus! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, eigentlich sollte man eine SS sofort dem AG melden, aber Nachteile hast du auch nicht, wenn du wartest. Ich habe meine erste SS gleich meinem AG gemeldet, da war ich in der 6. Woche und leider hatte ich dann eine FG . Jetzt beim Zweiten habe ich gewartet bis ich sicher war, dass ich es behalte, naja und jetzt sind es nur noch 10 Wochen bis sie da ist:-). Alles Gute für dich! LG Pusti
Mitglied inaktiv
Hallo, versuch es mal im Net- unter www.aargauerzeitung.ch, mir war so, als stünde da was drin- musst dich da mal durchklicken. Viel Glück! LG Pusti
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot