Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Meinen Nachnamen dazu

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Meinen Nachnamen dazu

sternbalsam

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Liebe Frau Bader, mein Sohn hat den Nachnamen des Vaters (wir sind nicht verheiratet) und möchte sehr gerne,dass er auch meinen hat...also meinen und den des Vaters.Da wir getrennt sind und Behörden,Flüge etc.erledige,habe ich langsam keine lust mehr immer mit unseren Geburtsurkunden rumzulaufen um zu Beweisen,dass er auch mein Sohn ist.Ist dies noch möglich? Vielen dank im Voraus. Viele Grüße Katja Weinert


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nicht. Ist doch auch heute kein Problem mehr, da absolut ùblich Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn Dein Sohn deutscher Staatsbürger ist, dann geht das nicht. Dann hat man nur einen Namen. Doppelnamen bei Kindern gibt es nicht. Dadurch sollen ewig lange Namensketten (z.B. durch eine spätere Heirat) verhindert werden. Sonst gäbe es bei einer Heirat von Ernst Maier - Müller mit Elke Schmitt - Schulze am Ende eine Frau Maier- Müller - Schmitt - Schulze ... Das will der Gesetzgeber nicht.


desireekk

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Hallo, echt, Du brauchst ständig die Geburtsurkunde, etc.??? Ich habe auch einen anderen Nachnamen als meine Kinder und ich kann mich nicht an einen Fall erinnern, in dem meine "Mutterschaft" angezweifelt wurde. Inkl. Reisen um die ganze Welt, Arztbesuche, Therapien Gruss D


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