Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

meine Frage vom 31.05.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: meine Frage vom 31.05.

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Sehr geehrte Frau Bader, ich stelle hier nochmal meine Frage vom 31.05., die scheint beim Beantworten durchgerutscht zu sein: Ich habe die folgenden zwei grundlegende Fragen: 1) Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, möchte aber das 3. Jahr gerne auch nehmen. Geht das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder kann ich das einfach einreichen? Bis wann muß ich das spätestens anmelden? Wen außer dem Arbeitgeber muß ich noch informieren? 2) Angenommen ich finde innerhalb der Elternzeit eine neue Arbeitsstelle in einem anderen Unternehmen und möchte die vor Beendigung der Elternzeit aufnehmen. Gelten da die Kündigungsfristen wie vor Elternzeit oder wie ist die rechtliche Seite da geregelt? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Geht ohne ZUstimmung. Ich würde es noch der KK mitteilen! 2.IM EU gelten die normalen Fristen, ZUM ENDE des EU 3 Mo. Gruß, NB


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