Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Könnten Sie meine Frage vom 12.09. bitte noch beantworten? Vielen Dank!
Hallo, dann wenden Sie sich an den Vermieter (schriftl.) und kündigen Sie Mietminderung an, wenn er die Störungen der anderen Mieterin nicht abstellt. Setzene Sie eine FRist von 3 Wo. Gruß, NB
.. gehen Sie auf das Ordnungsamt und erfragen Sie die Ruhezeiten in Ihrer Stadt. Die nehmen Sie auch schriftlich mit und überreichen sie mit einem netten Anschreiben der netten Mitmieterin. Am besten lassen Sie sich noch vom Kinderarzt bestätigen, dass das Kind krank werden kann, wenn es nicht Mittags- und Nachtruhe hat. Schreiben Sie (nicht zu höflich) dazu, dass Sie sie zur rechenschaft zeihen, wenn das Kind Probleme bekommt.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse