Mitglied inaktiv
Seit 3 über Jahren haben wir das Problem das mein Sohn (6.Jahre) nicht zum KV will. Ich habe das alleinige Sorgerecht und war mit dem KV nicht verheiratet.Seit 3 Jahren bin ich verheiratet und der kleine liebt seinen Stiefvater über alles und sagt auch Papa,dies kam von ihm selbst.Zu seinem leiblichen Vater sagt er "Besucherpapa". Er möchte nicht zu seinem Besucherpapa und will ihn auch nicht haben. er hat ein Besuchsrecht alle 2 Wochen Samstags.Oft ist mein Sohn mitgegangen weil ich ihn mit Engelszungen überredet habe. Der KV hat mich schon 2 mal vors Gericht gebracht weil er es mir vorwirft das der der kleine nicht zu ihm will, das ich ihn beeinflussen würde. Das ganze geht nun über 3 Jahre und meine Nerven und die des Kindes und meines Mannes liegen blank. Vor Gericht konnte nie etwas entschieden werden, da das Jugendamt trotz Vorladung nicht erschienen ist. Gespräche beim Jugendamt kamen nie zustande, da der KV alle Termine abgesagt hat und es kümmert ja keinen, warum einen neuen machen. Wir fühlen uns echt im Stich gelassen und wissen nicht mehr wie wir uns verhalten sollen. In einem Bericht in diesem Forum habe ich gelesen man kann den Vater nicht zwingen das Kind zu sehen. Muß man denn das Kind zwingen den Vater zu sehen? Ich frage mich wo!! fängt das Wohl des Kindes denn an? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, leider kann man das Kind zwingen. Es braucht schon eine Gefahr für das Kind (Gutachten), um dies einzuschränken. Tatsächlich ist er ja auch der leibliche Vater u die Gerichte tun da alles, um das Verhälznis zu unterstützen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, versuch mal, ob du vom Gericht ein "begleiteter Umgang" angeordnet werden kann. Das muss übrigens nicht zwingenderweise das JA machen! Hat bei uns auch übers JA nicht funktioniert. Geht z.B. auch bei der Caritas oder anderen Erziehungsberatungsstellen! Erkundige dich mal danach! Alles Gute, Annette
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