Nania77
Wir haben festgestellt das aus finanziellen Mitteln es leider nicht möglich ist auf das Gehalt meines Mannes zu verzichten... Was müssen wir tun... Er möchte die elternzeit nicht antreten und auch kein elterngeld beziehen sondern arbeiten gehen
Hallo, er sollte schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber reden. Ein Anspruch, die Elternzeit jetzt nicht anzutreten, hat er nicht. Der Arbeitgeber muss ja auch planen. Er muss ist des weiteren der Elterngeldstelle mitteilen, aber das ist das geringere Problem. Liebe Grüße NB
mellomania
wann wäre der Beginn des ersten Monats? schnellstmöglich schriftlich beim AG und der EG Stelle bescheid geben. war die beantragte EZ schon genehmigt?
Felica
da EZ nicht genehmigt werden muss, erübrigt sich die Frage danach. AN melden, AG hat hinzunehmen. Er muss nicht mal was bestätigen. Und wie gesagt schon mal gar nichts genehmigen.
Felica
Ihr könntet mit dem AG reden und auf Härtefall hoffen. Allerdings gilt das eigentlich nur für plötzliche Situationen. AG kann zustimmen, muss es aber nicht. Außer eben im absoluten Notfall oder bei Frauen bei erneutem Mutterschutz. Notfalls bliebe innerhalb der EZ zu arbeiten. Gibt dann zwar Kürzungen beim EG aber evtl haut das dann finanziell hin. Zumal ihr prüfen lassen könnt ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt oder Kindergeldzuschlag. Alles Gute.
desireekk
Hallo, der AN hat eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung abgegeben. Daran ist er/sie gebunden. Er/sie kann nicht einfach sagen "will ich jetzt doch nicht mehr". Jeder voll geschäftsfähige Mensch ist an seine Äußerungen grundsätzlich gebunden. Auch ein AG muss sich darauf verlassen können, es sei DENN es gibt wirklich triftige Gründe die einen Widerruf der Willenserklärung "ich gehe von dann und dann in EZ" rechtfertigen. Z. B. Arbeitslosigkeit der Mutter, die ansonsten statt dem Vater arbeiten gehen würde. Aber nur weil der AN seine Finanzen nicht gut genug durchgeplant hat...nein LG D
Felica
habe ich doch geschrieben. Verstehe gar nicht wie du jetzt auf einseitig kommst? Es gibt nun einmal die Möglichkeit mit dem AG zu reden. Mit dessen Zustimmung kann jeder AN jederzeit die EZ beenden. Oder aber und das ist einfach rechtlich so festgelegt, es gibt die Härtefallregelung und eben erneuten Mutterschutz. Gut, Mutterschutz bei einem Mann ist ohne Relevanz, Härtefall aber gibt es theoretisch. Sehe ich hier zwar auch nicht weil kein plötzlicher Todesfall, Scheidung, Arbeitslosigkeit des Partners, sonder es absehbar war, aber es gibt diese Option. Und der Rat in der EZ in TZ zu arbeiten ist nun auch nichts neues. Das kann man eben bei seinem AG oder mit dessen Zustimmung woanders. Also wo bitte siehst du den Fehler?
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