Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mein Mann möchte die beantragte elternzeit nicht antreten was müssen wir tun

Frage: Mein Mann möchte die beantragte elternzeit nicht antreten was müssen wir tun

Nania77

Beitrag melden

Wir haben festgestellt das aus finanziellen Mitteln es leider nicht möglich ist auf das Gehalt meines Mannes zu verzichten... Was müssen wir tun... Er möchte die elternzeit nicht antreten und auch kein elterngeld beziehen sondern arbeiten gehen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er sollte schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber reden. Ein Anspruch, die Elternzeit jetzt nicht anzutreten, hat er nicht. Der Arbeitgeber muss ja auch planen. Er muss ist des weiteren der Elterngeldstelle mitteilen, aber das ist das geringere Problem. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

wann wäre der Beginn des ersten Monats? schnellstmöglich schriftlich beim AG und der EG Stelle bescheid geben. war die beantragte EZ schon genehmigt?


Felica

Beitrag melden

da EZ nicht genehmigt werden muss, erübrigt sich die Frage danach. AN melden, AG hat hinzunehmen. Er muss nicht mal was bestätigen. Und wie gesagt schon mal gar nichts genehmigen.


Felica

Beitrag melden

Ihr könntet mit dem AG reden und auf Härtefall hoffen. Allerdings gilt das eigentlich nur für plötzliche Situationen. AG kann zustimmen, muss es aber nicht. Außer eben im absoluten Notfall oder bei Frauen bei erneutem Mutterschutz. Notfalls bliebe innerhalb der EZ zu arbeiten. Gibt dann zwar Kürzungen beim EG aber evtl haut das dann finanziell hin. Zumal ihr prüfen lassen könnt ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt oder Kindergeldzuschlag. Alles Gute.


desireekk

Beitrag melden

Hallo, der AN hat eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung abgegeben. Daran ist er/sie gebunden. Er/sie kann nicht einfach sagen "will ich jetzt doch nicht mehr". Jeder voll geschäftsfähige Mensch ist an seine Äußerungen grundsätzlich gebunden. Auch ein AG muss sich darauf verlassen können, es sei DENN es gibt wirklich triftige Gründe die einen Widerruf der Willenserklärung "ich gehe von dann und dann in EZ" rechtfertigen. Z. B. Arbeitslosigkeit der Mutter, die ansonsten statt dem Vater arbeiten gehen würde. Aber nur weil der AN seine Finanzen nicht gut genug durchgeplant hat...nein LG D


Felica

Beitrag melden

habe ich doch geschrieben. Verstehe gar nicht wie du jetzt auf einseitig kommst? Es gibt nun einmal die Möglichkeit mit dem AG zu reden. Mit dessen Zustimmung kann jeder AN jederzeit die EZ beenden. Oder aber und das ist einfach rechtlich so festgelegt, es gibt die Härtefallregelung und eben erneuten Mutterschutz. Gut, Mutterschutz bei einem Mann ist ohne Relevanz, Härtefall aber gibt es theoretisch. Sehe ich hier zwar auch nicht weil kein plötzlicher Todesfall, Scheidung, Arbeitslosigkeit des Partners, sonder es absehbar war, aber es gibt diese Option. Und der Rat in der EZ in TZ zu arbeiten ist nun auch nichts neues. Das kann man eben bei seinem AG oder mit dessen Zustimmung woanders. Also wo bitte siehst du den Fehler?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich hatte vor meiner Elternzeit eine Ganztagsstelle, die eigentlich aus zwei halben bestand (Sekretariats- bzs. Buchhaltungsarbeit). Mein Arbeitgeber möchte mir nun die nicht so gut bezahlt halbe Stelle geben, ich möchte natürlich lieber die andere. Wer ist im Recht? Vielen Dank für Ihre Antwort. Schöne Grüße Twaddle

Liebe Frau Bader, in ca. 5 Wochen soll unser Baby auf die Welt kommen und mein Mann möchte gerne ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen. Er hatte dies seinem Arbeitgeber auch vor rund 4 Wochen mitgeteilt und dieser hatte dies auch bestätigt, soweit keine Probleme, es ist auch ein größerer Betrieb. Jetzt ist es leider so, dass mein Mann krank g ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...