Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mein Mann möchte die beantragte elternzeit nicht antreten was müssen wir tun

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mein Mann möchte die beantragte elternzeit nicht antreten was müssen wir tun

Nania77

Beitrag melden

Wir haben festgestellt das aus finanziellen Mitteln es leider nicht möglich ist auf das Gehalt meines Mannes zu verzichten... Was müssen wir tun... Er möchte die elternzeit nicht antreten und auch kein elterngeld beziehen sondern arbeiten gehen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er sollte schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber reden. Ein Anspruch, die Elternzeit jetzt nicht anzutreten, hat er nicht. Der Arbeitgeber muss ja auch planen. Er muss ist des weiteren der Elterngeldstelle mitteilen, aber das ist das geringere Problem. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

wann wäre der Beginn des ersten Monats? schnellstmöglich schriftlich beim AG und der EG Stelle bescheid geben. war die beantragte EZ schon genehmigt?


Felica

Beitrag melden

da EZ nicht genehmigt werden muss, erübrigt sich die Frage danach. AN melden, AG hat hinzunehmen. Er muss nicht mal was bestätigen. Und wie gesagt schon mal gar nichts genehmigen.


Felica

Beitrag melden

Ihr könntet mit dem AG reden und auf Härtefall hoffen. Allerdings gilt das eigentlich nur für plötzliche Situationen. AG kann zustimmen, muss es aber nicht. Außer eben im absoluten Notfall oder bei Frauen bei erneutem Mutterschutz. Notfalls bliebe innerhalb der EZ zu arbeiten. Gibt dann zwar Kürzungen beim EG aber evtl haut das dann finanziell hin. Zumal ihr prüfen lassen könnt ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt oder Kindergeldzuschlag. Alles Gute.


desireekk

Beitrag melden

Hallo, der AN hat eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung abgegeben. Daran ist er/sie gebunden. Er/sie kann nicht einfach sagen "will ich jetzt doch nicht mehr". Jeder voll geschäftsfähige Mensch ist an seine Äußerungen grundsätzlich gebunden. Auch ein AG muss sich darauf verlassen können, es sei DENN es gibt wirklich triftige Gründe die einen Widerruf der Willenserklärung "ich gehe von dann und dann in EZ" rechtfertigen. Z. B. Arbeitslosigkeit der Mutter, die ansonsten statt dem Vater arbeiten gehen würde. Aber nur weil der AN seine Finanzen nicht gut genug durchgeplant hat...nein LG D


Felica

Beitrag melden

habe ich doch geschrieben. Verstehe gar nicht wie du jetzt auf einseitig kommst? Es gibt nun einmal die Möglichkeit mit dem AG zu reden. Mit dessen Zustimmung kann jeder AN jederzeit die EZ beenden. Oder aber und das ist einfach rechtlich so festgelegt, es gibt die Härtefallregelung und eben erneuten Mutterschutz. Gut, Mutterschutz bei einem Mann ist ohne Relevanz, Härtefall aber gibt es theoretisch. Sehe ich hier zwar auch nicht weil kein plötzlicher Todesfall, Scheidung, Arbeitslosigkeit des Partners, sonder es absehbar war, aber es gibt diese Option. Und der Rat in der EZ in TZ zu arbeiten ist nun auch nichts neues. Das kann man eben bei seinem AG oder mit dessen Zustimmung woanders. Also wo bitte siehst du den Fehler?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich hatte vor meiner Elternzeit eine Ganztagsstelle, die eigentlich aus zwei halben bestand (Sekretariats- bzs. Buchhaltungsarbeit). Mein Arbeitgeber möchte mir nun die nicht so gut bezahlt halbe Stelle geben, ich möchte natürlich lieber die andere. Wer ist im Recht? Vielen Dank für Ihre Antwort. Schöne Grüße Twaddle

Liebe Frau Bader, in ca. 5 Wochen soll unser Baby auf die Welt kommen und mein Mann möchte gerne ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen. Er hatte dies seinem Arbeitgeber auch vor rund 4 Wochen mitgeteilt und dieser hatte dies auch bestätigt, soweit keine Probleme, es ist auch ein größerer Betrieb. Jetzt ist es leider so, dass mein Mann krank g ...

Hallo, ich bin etwas durcheinander ich habe im April meiner Chefin bescheidgegeben das ich erneut schwanger bin, bin aber derzeit noch in EZ bis zum 31.5. Mein FA hat mir ein BV gegeben auf bitte von meiner Chefin ab dem 07.03 also dem tag an dem wir das erste mal bei der FA waren und die Ss bestätigt  bekommen haben. Wie ist das jetzt sollte ich ...

Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...

Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit !  Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze?  Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...

Guten Tag,  Kind 2 Jahre alt und besucht eine Krippen Einrichtung für wenige Stunden 3 Stunden , Elternzeit noch 1 Jahr bis zum 3 Lebensjahr ohne Elterngeld,  da ausgeschöpft, kann man Bürgergeld beantragen? Arbeitgeber ist vorhanden   

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...