Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gehören folgende Ausgaben zum Mehrbedarf/Sonderbedarf und muß der Vater neben den monatlich vom Jugendamt festgelegten Unterhaltszahlungen sich daran beteiligen? - Musikunterricht (Sohn will Gitarre lernen) - Nachhilfeunterricht (könnte erforderlich werden um die Versetzung zu schaffen) - Klassenfahrt nach Englang (Gesamtkosten ca. 500 €) Vielen Dank schon für Ihre Antwort.
Hallo, In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann. Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet Betreuungskosten ja Brillenkosten ja Familienfeiern nein Internatskosten sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Klassenfahrt die meisten Gerichte: ja Kleidung nein Kommunion sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" Lernmittel nein Möbel nein Musikausbildung nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie Musikinstrument nein Nachhilfe ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum Pivatschule nein Prozesskosten ja Säuglingserstausstattung ja Schüleraustausch sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Sport nein Umzugskosten ja Urlaubskosten nein Zahnarztkosten ja Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
schau mal da! http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/sonderbedarf.htm ich habe vor etwa 4 jahren mal bei meinem zuständigen jugendamt angefragt wegen zahnspange, ca. 3000€. antwort: keine unvorhersehbare ausgabe in immenser höhe.
Mitglied inaktiv
http://www.datentransfer24.de/Kindesunterhalt-Sonderbedarf.html da ist es dann besser formuliert.
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