Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrarbeit und Dienstreisen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mehrarbeit und Dienstreisen

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Ich bin in der 10. Woche schwanger und es ist bei meinem Job bisher üblich gewesen, ausführliche Dienstreisen zu unternehmen - morgend um 7 Uhr mit dem Zug los, 3 - 4 Stunden Fahrzeit, und um ca. 22 Uhr war ich dann wieder zu Hause. Nun erzählt mir mein Arbeitgeber, daß Fahrzeit nicht in den Mutterschutz fällt, und da ich ja vor Ort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Claudia, der Schluss von Ihrem Posting fehlt, ich gehe mal davon aus, dass Sie wissen möchten, ob Sie die Dienstreisen machen müssen? 1. Für alle AN gilt das ArbeitszeitG. Danach darf kein AN innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt mehr als 8 Std. arbeiten. Dazu fällt natürlich auch die Fahrzeit, wenn die Fahrt an der Arbeitsstelle begonnen wird (sonst die Zeit ab der Arbeitsstelle). 2. Für SS gilt zusätzlich das MuSchG. Danach dürfen Sie, wenn Sie über 18 sind, nicht mehr als 8,5 Std täglich oder 90 Std. in der Doppelwoche arbeiten. Bezügl. der Fahrtzeiten gilt das oben gesagte. Gruß, NB


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