Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehr- oder Sonderbedarf?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mehr- oder Sonderbedarf?

Gabii

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Guten morgen, meine Tochter hat eine Dyskalkulie die in einem Fachinstitut diagnostiziert wurde. Nun möchte ich über das Jugendamt die Therapie finanzieren lassen, aber mein Ex-Mann verweigert mir die Unterschrift, damit ich die Finanzierung beantragen kann. Wenn ich die Kosten in Höhe von ca. 260,- mtl. jetzt auf mich nehme, weil ich keine andere Möglichkeit sehe und unsere Tochter eine Therapie benötigt, kann ich dann bei meinem Ex-Mann einen Anteil als Sonderbedarf oder Mehrbedarf geltend machen? Ich muß dringend was unternehmen, die Kleine - 9 Jahre - sackt immer mehr ab und hat auch schon psychische Probleme deswegen. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man kann versuchen, die Zustimmung gerichtl zu ersetzen 2. Es kann Sonderbedarf sein, wenn es med. notwendig ist, aber von der Kasse nicht bezahlt wird, die Kosten angemessen sind und die Mutter, wenn sie Einkommen hat, sich finan. beteiligt Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hab ich in einer älteren antwort von frau bader gefunden: www.famrb.de/informativ_abc_tabelle_internet.rtf


Mitglied inaktiv

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Ich weiss jetzt nicht genau was das für eine Krankheit ist, aber ich würde versuchen die Unterschrift ersetzen zu lassen vom Familiemgericht. Alles Gute für Euch !


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