Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mame!!gerne an alle

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mame!!gerne an alle

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hallo ich habe am 24,10 meinen sohn zur welt gebracht und lebe in scheidung,mein sohn ist nicht von meinem ex mann und wir wurden am 22,11 geschieden und mein ex mann hat auch eine vaterschaftsaberkennung unterschrieben aber da mein sohn in der noch bestehenden ehe geboren wurde,trägt er den nach namen meines ex mannes und meine frage ist jetzt,wenn ich meinen geburtsnamen wieder an nehme,kann mein sohn dann auch meinen nachnamen bekommen?? ist das irgendwie möglich?? der kindesvater ist unbekannt!! danke für ihre antwort melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV. Auch ohne Zustimmung. Der Ehemann hat alle Rechte, auch das Sorgerecht. Er muss eine Anfechtechtung machen. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Liebe Grüsse, NB


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