tortihb
Sehr geehrte Frau Bader, wir sind Wohnungseigentürmer im Mehrparteienhaus. Die Wohnungen befinden sich alle im Eigentum. Jetzt hatten wir mit unsere Tochter vor dem Hauseingang mit Malkreide gemalt. Am nächsten Tag befand sich anonym ein zettel in unseren Briefkasten. Darauf stand folgendes: Heute Abend ist die Scheinerei vor der Tür verschwunden. Meine Frage dazu wäre: Müssen wir dem nachkommen? Dürfen wir nicht mehr vor dem Hauseingang malen? Hätten wir Rechtlich was zu befürchten, wenn wir dem nicht nachkommen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ist erlaubt. Saut halt das Treppenhaus ein. Liebe Grüße NB
bellis123
Ohje, über was man sich alles aufregen kann.... Meiner Meinung nach gehört das zum normalen Mietgebrauch. Eine Beschädigung liegt hier nicht vor, da der nächste Regen die Kreide ja wegspült. An deiner Stelle würde ich als Kompromiss einfach drauf achten, dass keine überdachten Stellen bemalt werden, und eher Stellen die etwas abseits sind, also wo nicht jeder drüber läuft und anschließend damit durchs Treppenhaus läuft.
tortihb
Abseits malen ist etwas schwierig, weil wir eine große Eigentümer Gesellschaft mit 104 Wohnungen (mehrere Blöcke) sind, und zudem noch Reinhäuser hier stehen. Es werden sich dann andere Leute darüber beklagen.
Dojii
Habt ihr denn auf einem öffentlichen Gehweg gemalt oder gehörte der Teil noch zum Grundstück des Gebäudes und wäre damit Privatgrundstück? Bei öffentlichen Bürgersteigen (und Straßen) gilt die Satzung eures Wohnortes. Die Stadt kann es verbieten, wenn sie will und bei Missachtung des Verbots ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Passiert aber quasi nie. Wenn es ein Privatgrundstück ist hat er Besitzer natürlich das Recht es euch zu verbieten. Auch eine Eigentümergesellschaft darf dies (für alle gleich) verbieten. Ein Argument, von dem ich mal gelesen habe ist, dass die Kreide an den Schuhen hängenbleiben kann und dadurch den Hausflur ebenfalls verschmutzt.
tortihb
Wir haben auf ein Privatgrundstück gemalt. Wenn die uns das verbieten möchten, dann muss ja ein Antrag gestellt werden, der auf der nächsten Eigentümer Versammlung abgestimmt werden muss.
emilie.d.
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Wo-ist-malen-mit-Strassenkreide-erlaubt_116839.htm Auf anonyme Zettel würde ich überhaupt nicht reagieren.
Susannita75
Hallo! Ich habe mal eine Frage - wir sind Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Meine Tochter (einziges Kind bei 22 Parteien) malt gerne im Hof mit Malkreide. Dort stehen Autos und Garagen und es ist sehr weitläufig. Der Hof hat uns in der Pandemie gut geholfen. Jetzt habe ich von einer anderen Eigentümerin eine Nachricht bekommen, in der steht, dass sie nicht möchte, dass meine Tochter den Hof bemalt. Es würde nicht schön aussehen und wäre dreckig. Es hat sich sonst niemand jemals bei mir beschwert sondern ich hatte eher den Eindruck, dass es den anderen gefällt. Meine Frage ist jetzt, ob mir eine Nachbarin das malen im Gemeinschaftshof verbieten kann?!? Ich bin wirklich fassungslos wie man so sein kann. Ich weiß nicht, wie hier die Rechtsgrundlage ist und wie ich mit dieser Nachbarin weiterhin umgehen soll. Habt ihr einen Rat für mich?! Liebe Grüße Susanne