Mitglied inaktiv
hallo frau bader! ich hatte sie vor einiger zeit mal angeschrieben, es ging um die aufforderung des jobcenters, eine "vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung" einzureichen. ich wollte ihnen nur mitteilen, das dies NICHT RECHTENS IST. ich hatte mich beim jugendamt in meiner stadt erkundigt, die sprachen von eingriff in die persönlichkeitsrechte des werdenden vater etc...darauf hin schrieb ich einen widerspruch und als mein freund diesen beim jobcenter für mich abgeben wollte, wurde er gleich zur widerspruchsstelle geleitet, in der die abteilungsleiterin sozusagen "an die decke ging".sie stellte die bearbeiterin dieser "aufforderung" sofort zur rede, so etwas dürfe gar nicht gefordert werden und schon gar nicht unter androhung der entziehung der leistungen. es war also ein fehler einer unwissenden mitarbeiterin und es hat sich erledigt. ich wollte ihnen dies nur schreiben, falls noch jemand dieses problem hat. lg
Hallo, Danke für die Info- wieder dazu gelernt. :-) Denn, wie gesagt, die Mutter hat ja einen Anspruch Liebe Grüsse und: ist doch schön NB
Mitglied inaktiv
Die Mitarbeiterin wird sich gesagt haben: Naja versuchen kann mans ja mal, vielleicht macht er es gg. Ne, aber schön, dass es sich für dich positiv geklärt hat. LG Arlett
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit