Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Rechnung nicht bezahlt, erst war der Überweisungsautomat defekt und dann hab ich’s einfach verschusselt. Dann habe ich eine Mahnung bekommen, mit viel Mahn-und Bearbeitungsgebühren, ich habe sofort meine Zahlung getätigt (Grundbetrag ohne Mahnkosten). Gestern habe ich wieder eine Mahnung bekommen, für die nicht überwiesenen Mahnkosten. Ist das okay? Ich denke man muss erst eine Zahlungserinnerung verschicken oder bei der 1.Mahnung darf man keine Mahngebühren berechnen. Wie verhält sich das, muss ich die 25 € jetzt noch bezahlen? Es war ja keine böse Absicht, ist es nicht möglich mal eine Rechnung zu verlegen ohne gleich „bestraft“ zu werden? Vielen Dank schon mal für ihre Antwort! LG! Lena
Hallo, sorry, hier geht es nur r-u-b. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, sone Fälle kenn ich zu gute. Ist mir auch schon öfter passiert. Kann sehr teuer werden! Als ich den ganzen Betrag nach der Mahnung ohne Gebüren bezahlte, kam ewig keine Antwort von denen und ich hab mich drauf verlassen es wäre erledigt. Leider! Dann nach einer Weile bekam ich Post von einem Inkassobüro. Ich habe mich zuerst tierisch darüber aufgeregt, nach dem ich mich wieder Beruhigt hatte, rief ich dort an und fragte nach. Man sagte mir, dass ich die Zinsen und die Mahngebühren bezahlen muß. Nach der Rechnung kommt meist eine Zahlungserrinnerung mit Verzugszinsen oder die erste Mahnung mit Gebühren, das muß man sich leider Gefallen lassen! Besser gleich bezahlen, als hinterher noch mehr Kosten zu haben. Seid dem bezahl ich alles Gleich wenn die Rechnung bei uns ankommt. Ich hoffe ich konnt dir helfen. lg
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