TillF2016
Hallo Frau Bader. Ich bin mir nicht sicher, ob ich einen Fehler begehe. Es ist folgender Maßen. Seit ca. 2 Jahren investiere ich im Internet für Werbepakete (MAP- kommt aus den USA). Habe mir aber noch nie was auszahlen lassen und habe es auch im kommenden Jahr nicht vor. Nun hat sich aber heruasgestellt, dass ich dafür nachträglich ein Gewerbe anmelden muss um das dann eben auch steuerlich geltend zu machen. Nun haben wir das aber im Antrag für das Elterngeld noch nicht mit angegeben, weil ich mir ja auch bis jetzt habe nichts auszahlen lassen. Muss ich das angeben? Und wenn ja, wird mir das aufs Elterngeld angerechnet, weil ich das Gewerbe ja rückwirkend anmelden muss? Ich freue mich auf Ihre Antwort. MFG Frischmuth
Hallo, das spielt eine wesentliche Rolle für das Elterngeld, weil es den Veranlagungszeitraum beeinflusst. Sie müssen das auf jeden Fall angeben. Liebe Grüße NB
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