Dior
Guten Tag Frau Bader, ich habe ein P-Konto mit einem Freibetrag von derzeit 1045.- Euro. Monatlich erhalte ich Sozialleistungen(Miete, Strom, Gas, ...) von ca.620.- Euro . Nun habe ich vom Energielieferanten nach der Jahresabrechnung (laut Zählerstände) 627 Euro zu viel bezahlt, auf meinem P-konto überwiesen bekommen. Aufgrund einer Pfändung, sind jetzt 213.- Euro unverfügbar für mich. Der Bankangestellte sagte, ich hätte jetzt 4 Wochen Zeit meinen Freibetrag auf Antrag höher setzen zu können, da ich gegenüber 2 kindern Unterhaltspflichtig bin. Das Problem ist, da ich Alg2 beziehe und somit keinen Unterhalt zahlen kann, ich keinen Nachweis erbringen kann, dass ich Unterhalt zahle (n müsste). Ich hätte gern die 213.- Euro als Unterhalt an meine Kinder bezahlt! Können Sie mir vielleicht sagen ob ich anderst nachweisen kann dass ich Unterhaltspflichtig bin, diese dann auch anerkannt werden würde? Einen Schreiben wo bestätigt wurde vom Jugendamt dass ich Vater von 2 Kindern und Unterhaltspflichtig bin, akzeptiert die Bank nicht. Auch habe ich keinerlei Auskunft darüber bekommen an wem oder wohin ich mich diesbezüglich wenden könnte. Bis jetzt wurde mir auf dieser Seite sehr (kompetent) geholfen, weswegen ich mich wieder an Sie wende. Mit freundlichen Grüssen
Hallo, Sie brauchen eine Bescheinigung über die Erhöhung, z.B. von einem Anwalt. So steht Ihnen für die erste Person, der Sie aufgrund des Gesetzes Unterhalt gewähren (zum Beispiel Ehepartner, Kind) ein weiterer Freibetrag von 393,30 Euro zu. Hinzu kommen weitere Freibeträge von jeweils 219,12 Euro, sofern für weitere Unterhaltsberechtigte Unterhalt geleistet wird. Liebe Grüße NB
Dior
Vielen dank Frau Bader, habe ihren Rat befolgt und online kostenlos von einem Anwalt einer Schuldnerberatung die Bestätigung erhalten, womit ich meinen Freibetrag erhöhen konnte. Mit freundlichen Grüßen
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