Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Mein Exmann hat nun schon den 2. Monat keinen Unterhalt für unsere Kinder bezahlt ! Ich habe nun vor den Lohn pfänden zu lassen. Wie mach ich denn das bzw. welche Papiere benötige ich dafür ? Kann ich das auch einfach über den Arbeitgeber veranlassen oder geht das alles nur über Rechtsanwalt ? lG Julia
Hallo, suchen Soe schnellstens einen Anwalt auf-nur dieser kann den Anspruch titulieren lassen. Oder gehen Sie selber ins Familiengericht und geben den Antrag zu Protokoll. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hi julia, ich glaube so einfach ist das nicht. um eine pfändung vorzunehmen muß er vielleicht erstmal nachweisen warum er nicht zahlt. wenn er sonst kein bargeld, sparbücher oder sonstige "reichtümer" (zweitwagen, grundstücke...usw.) hat, könnte eventuell lohn gepfändet werden. und das auch nur, wenn er eine eidesstattliche versicherung abgegeben hat. jedenfalls ist alles sehr langwierig und sicher nicht ohne amtshilfe oder anwalt möglich. geht man nicht als erstes zum jugendamt in solchen fällen? na mal schaun was frau bader schreibt... dennoch natürlich viel erfolg! lg, milly
Mitglied inaktiv
Hi, wenn der Unterhalt über ein Urteil oder durch "Titulierung" festgelegt wurde, ist der Unterhalt sofort pfändbar. Wenn du einen Anwalt hast, dann solltest du dich an ihn wenden. Ansonsten müsstest du dich an einen Gerichtsvollzieher wenden.. wie das geht, weiss ich nicht, denke aber, dass das über das Amtsgericht geht.... Frau Bader weiss das sicher genau. Lass dich auf keine solche Spielchen ein! Bei miner Schwester hört es erst auf, nachdem sie eine Gehaltspfändung vollziehen liess - bei einem Polizeibeamten! von dem man eigentlich ein bisschen mehr Verstand erwarten dürfte. Kommt er damit durch, bzw wenn du zu zögerlich bist, weisst du nie, wann er wieder ohne Vorwarnung die Zahlungen einstellt. cu
Mitglied inaktiv
Hallo ! Also einen Anwalt hab ich nicht -hatten bei der Scheidung einen gemeinsamen ! Im Urteil selber steht nichts vom Unterhalt für die Kids -nur die Scheidung und die Aufteilung der (Rentenanwartschaften ?) Allerdings steht in dem Ehescheidungsfolgenvertrags : Wegen der vorstehenden Zahlungsverpflichtung unterwirft sich der Erschienene zu 1 (also mein Exmann) der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Vermögen ! Kann ich damit was anfangen oder bringt mir das so gar nichts ? LG Julia
Mitglied inaktiv
Hi, Frau Bader hat recht, du musst mit dem Urteil in der Hand zu Anwalt. Worauf sich der zitierte Absatz bezieht, kann er dann prüfen... wird wohl eher um Zugewinn und Vorsorge gehen, aber der Anwalt wird das sagen können. Am Besten zum Fachanwalt für Familienrecht gehen... das Familienracht ist eine ziemlich kompexe Sache und damals hat man mir von anwaltlicher Seite auch nahegelegt, besser zum Fachanwalt zu gehen. Ansonsten stellt die zitierte Textstelle schon eine Titulierung dar, die pfändbar ist.... nur weiss ich nicht, worum es dabei geht. cu
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