NiCa236
Hallo Fr. Bader, seit 2 Jahren bin ich bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin nun in der 17. SSW. Die Schwangerschaft wurde am 28.8.18 festgestellt (5+5). Freitag, den 9.11.18 wurde mir ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Bis Juli 18 erhielt ich einen Nettolohn von 1750€, ab August 18 wegen freiwilliger Stundenreduzierung 1100€ netto. Nun frage ich mich Folgendes: Basiert der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot in so einem Fall trotz der Gehaltsreduzierung auf dem durchschnittlichen Einkommen in den 3 Monaten vor Schwangerschaftseintritt oder auf dem aktuellen (Teilzeit-)Gehalt? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, man bekommt das, was man ohne BV bekommen würde. Liebe Grüße NB
-Talia-
Im BV kriegt man immer das, was man auch ohne kriegen würde - in deinem Fall also das Teilzgeitgehalt.
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