Mitglied inaktiv
Hallo und zwar stellt sich mir eine Frage was der Kindesvater zum kind dazu tun muss wenn man nicht zusammen ist ( wie zb. erstlingsausstattung usw)? Müsste die Mutter für alles alleien Sorgen? Danke für Ihre Antwort
Hallo, nein - der KV muss Unterhalt zahlen, evtl. auch schon vor der Geburt. Die Kosten für eine angemessene Erstlingsausstattung des Säuglings sind nach § 1613 Abs.2 Nr. 1 BGB erstattungsfähiger Sonderbedarf. D.h. diese Kosten sind nicht mit den laufenden Unterhaltszahlungen für das Kind abgegolten. Die muss er also auch noch zahlen. Liebe Grüsse, NB
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