Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Leistungen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Leistungen

Mitglied inaktiv

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Hallo und zwar stellt sich mir eine Frage was der Kindesvater zum kind dazu tun muss wenn man nicht zusammen ist ( wie zb. erstlingsausstattung usw)? Müsste die Mutter für alles alleien Sorgen? Danke für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein - der KV muss Unterhalt zahlen, evtl. auch schon vor der Geburt. Die Kosten für eine angemessene Erstlingsausstattung des Säuglings sind nach § 1613 Abs.2 Nr. 1 BGB erstattungsfähiger Sonderbedarf. D.h. diese Kosten sind nicht mit den laufenden Unterhaltszahlungen für das Kind abgegolten. Die muss er also auch noch zahlen. Liebe Grüsse, NB


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