Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Leistungen!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Leistungen!

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe mal dringend eine Frage. Ich beende Ende diesen Monat meine Lehre und mein Baby soll anfang August kommen! Was für Leistungen stehen mir von Arbeitsamt us. zu und was muß ich alles noch beantragen außer Kindergeld und wo??? Das ist mein erstes Kind und ich hab gar keine Ahnung. Bekomm ich in der Erziehungszeit trotzdem ALG? Danke im Vorraus LG Mira


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld bekommt man bis zum Ende des Mutterschutzes, danach muss geklärt werden, ob man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Sie erhalten EG, KG und dann evtl. Sozialhilfe. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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hallo, algI bekommst du bei erfüllung der anspruchvoraussetzungen nur solange, wie du dem arbeitsmarkt tatsächlich zur verfügung stehst- normalerweise bis zum beginn des muschu, es sei denn du stellst dich ausdrücklich bis zur geburt zur verfügung. damit wäre auch die frage beantwortet, ob du algI in der erziehungszeit bekommst- natürlich NICHT. nur, wenn du dem AM zur verfügung stehst- und auch nur für die zeit, die du zur verfügung stehst. bei bedarf kannst du algII beantragen, ggf. auch als aufstocker zum algI. lg


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