Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

leider wurde meine frage nicht ganz komplett beartwortet....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: leider wurde meine frage nicht ganz komplett beartwortet....

Mitglied inaktiv

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....oder ich habe es nicht richtig verstanden. hier nochmal meine frage: meine Tochter ist in der 11. woche schwanger, das heisst sie erwartet ihr 1. kind im Oktober. ihr freund (sind nicht verheiratet) ist angestellter. sie wohnen zusammen. Nun meine Frage. zzt ist sie noch azubi. ihr arbeitsvertrag läuft bis 7.07.2010. dannach meldet sie sich arbeitslos und bekommt dann ALG1. Nun zur Frage. bis wann bekommt sie ALG1? bis 8wochen nach der geburt? dann elterngeld 1 jahr? und bekommt sie dann nach dem einen jahr elterngeld wieder ALG1? das eine jahr in dem sie elterngeld bezieht ist sie ja beitragsfrei krankenversichert. und danach??? ist sie dann wieder krankenversichert sollte sie ALG1 beziehen? NUN meine Frage: was ist nach dem 1 jahr elternzeit. bekommt sie dann wieder ALG1? ist sie dann wieder krankenversichert? sie war ja vor der elternzeit nur 3 monate ALG1 dann könnte sie ja noch 9 monate nach der elternzeit beziehen, oder?? LG Mone


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie kann theoretisch nach einem Jahr ArbGeld I bekommen. Das setzt voraus, dass sie die Anwartschaften erfüllt hat und sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (sie also jemanden hat, der sich um das Kind kümmert). Wenn sie ArbGeld I oder II bezieht ist sie auch kk-versichert. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Sofern sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also jederzeit arbeiten gehen kann und Betreuung für das Kind hat, bekommt sie ALG1. Steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da sie sich um ihr Kind kümmert, dann muss sie ALG2 ( Hartz 4 ) beantragen. In beiden Fällen ist sie dann versichert. Das Einkommen des Kindsvaters wird geprüft werden ob er dann bei Hartz4 Betreuungsunterhalt zahlen kann.


Mitglied inaktiv

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schreib ich eigentlich für meinen barkeeper oder glaubt man mir nicht, weil ich kein anwalt bin???


Mitglied inaktiv

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DAS Gefühl kenne ich :-) Ich fand Deine Antwort einleuchtend !!


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