Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lebensversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Lebensversicherung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, mein Mann hat aus erster Beziehung ein Kind (geboren 2001, Kind lebt bei Mutter). in unserer Ehe (geheiratet 2004) wurden 2 gemeinsame Kinder (2006 und 2008) geboren. Er hat eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, wie wäre die gesetzliche Rangfolge im Falle seines Ablebens? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Susi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ergänzung: wenn es keinen Berechtigten gibt, gilt die gesetzl.- Erbfolge Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ganz einfach: derjenige, der als Bezugberechtigter in der Lebensversicherung benannt ist, bekommt das Geld. Er kann die Summe auch aufteilen als z. B. 30% für das erste Kind, der Rest an Dich (und die beiden anderen Kinder). In aller Regel fällt eine LV nicht in die Erbmasse. Die gesetzlichen Erbberechtigten haben also nicht automatisch ein Recht an der Summe, solange jemand als Bezugsbrechtigter benannt ist (der noch lebt). Viele Grüße Désirée a. u. Versicherungskauffrau :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.