Mitglied inaktiv
In Sachsen gibt es im 3. Lebensjahr Landeserziehungsgeld. Allerdings muss man hierfür auf einen Krippenplatz verzichten. Eine Ausnahme ist, wenn man sich selbst noch in der Ausbildung befindet; dann gibt es beides gleichzeitig (Geld und Krippenplatz). Nun meine Frage: Zählt in diesem Zusammenhang das Rechtsreferendariat als "Ausbildung"? Katja
Hallo, Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat, wer: (http://www.slfs.sachsen.de/lva/405.htm) seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen hat, mit dem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht, für dieses Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen und keine staatliche Förderung der Tagespflege in Anspruch nimmt, keine oder keine volle Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) ausübt. Im § 2 BErzGG steht: BErzGG § 2 Keine volle Erwerbstätigkeit Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt oder eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also wenn dein Rechtsreferendariat ein Studium ist bekommst du das Erziehungsgeld weiter. Ich habe ab dem 2. Jahr eine Umschulung gemacht und auch das 2. und das 3. Jahr bekommen. Also alles was zur schulischen oder beruflichen Ausbildung gehört. Wenn du dir unsicher bist ruf auf deinem Amt für Familie und Soziales (steht auf deinem ANtrag für Erziehungsgeld) an die beantworten dir deine Frage ganz genau. LG
Mitglied inaktiv
Hallo, also wenn dein Rechtsreferendariat ein Studium ist bekommst du das Erziehungsgeld weiter. Ich habe ab dem 2. Jahr eine Umschulung gemacht und auch das 2. und das 3. Jahr bekommen. Also alles was zur schulischen oder beruflichen Ausbildung gehört. Wenn du dir unsicher bist ruf auf deinem Amt für Familie und Soziales (steht auf deinem ANtrag für Erziehungsgeld) an die beantworten dir deine Frage ganz genau. LG
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