Mitglied inaktiv
Unser Töchterchen hat in seinem ersten Lebensjahr einige Schäden in unserer Wohnung hinterlassen, Kratzer im Laminat, an Türen und Heizung. Nun wollen wir ausziehen - müssen wir da Türen und Heizkörper streichen und das Laminat auswechseln? An sich sind das ja alles Gebrauchsschäden... Wo bekomme ich denn Informationen dazu (wohnen in Leipzig)? Beim Rechtsanwalt? Mit was für Kosten müssen wir da rechnen (bei ALG")? Danke!
Hallo, wenn das übliche Abnutzung ist, müssen Sie gar nicht smachen Gruß, NB
Mitglied inaktiv
meines wissens nicht, wenn dazu nichts ausdrücklich im mietvertrag steht ("streichen der türen und heizkörper bzw. neue bodenbeläge bei auszug ..." oder ähnliches)
Mitglied inaktiv
Also im Mietvertrag müsste festgehalten sein, ob ihr VOR dem Einzug oder beim AUSZUG renovieren müsst. Je nachdem was drin steht müsstet ihr es dann richten. Ich würde aber erst was unternehmen, wenn dem Vermieter bei Wohnungsübergabe etwas auffällt, was er zu bemängeln hat! LG
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